Posted: December 18th, 2019 | Author: wuppertal114 | Filed under: General | Comments Off on Unerfreuliches aus Wuppertal
Heute, am 18.12.2019, stand ein DSSQ-Aktivist aus Düsseldorf vor dem Landgericht Wuppertal. Er hatte gehofft, dort in einer Berufungsverhandlung gegen ein Unrechtsurteil des Amtsgerichts Wuppertal sein Recht zu bekommen. Vergeblich! Der vorsitzende Richter und der Staatsanwalt erzeugten bereits vor der Beweisaufnahme eine Stimmung, die deutlich machte, dass es einen unbedingten Verfolgungswillen gibt.
Obwohl KEIN Polizist durch einen Demonstranten geschädigt wurde und obwohl ein Polizeizeuge aussagte, dass die vorderen Reihen der DemonstrantInnen von den hinteren Reihen durch die lose Polizeikette geschoben wurden, wurde seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichts dem Aktivisten, der sich in den vorderen Reihen aufhielt und dem KEIN persönlicher Tatvorwurf gemacht wurde, ein Drohszenario aufgemalt, welches der Verteidigung sinnvoll erscheinen ließ, die Berufung zurückzuziehen.
Damit muß der Aktivist jetzt 120 Tagessätze a 40 Euro zuzüglich der Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen – ohne das er etwas gemacht hat. Das ist eine Auswirkung des neu geschaffenen Paragraphen 114 und seiner Auslegung durch Teile der Justiz. Das nächste Verfahren in Wuppertal findet morgen um 9 UHR vor dem Landgericht statt, dort ist die Staatsanwaltschaft in Berufung gegen den Freispruch eines DSSQ-Aktivisten gegangen.
Wer spenden möchte, kann das gerne unter dem Betreff SOLIDARITAET auf das Konto
IBAN: DE44300501101004781488
BIC: DUSSDEDDXXX
Stadtsparkasse Düsseldorf
machen.
Posted: November 18th, 2019 | Author: wuppertal114 | Filed under: General | Comments Off on Zahlreiche Prozeße, harte Urteile – Generalangriff auf Linke
Solidarität mit den Angeklagten in den Wuppertaler §114 Prozessen
In den letzten Wochen organisierte die Staatsanwaltschaft Wuppertal, gestützt auf den verschärften §114 (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte), einen Generalangriff auf linke AktivistInnen, der zu zahlreichen Prozessen mit harten Urteilen geführt hat. Weitere Verfahren sind anhängig.
Am 1. Mai 2018 versammelten sich in Wuppertal hunderte Menschen zur traditionellen Autonomen 1. Mai Demo am Platz der Republik in Wuppertal. Die Polizei riegelte den Platz ab und weigerte sich, Menschen ohne Personalienkontrolle vom Platz zu lassen. Als Reaktion darauf demonstrierten Hunderte auf dem Platz im Kreis, um schließlich eine lose Polizeiabsperrung zu durchfließen. Nach wenigen Metern wurden sie unter Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken gestoppt. Zahlreiche Personalien wurden festgestellt.
Mitte des Jahres 2019 begann dann die Staatsanwaltschaft Wuppertal mit einer Prozeßwelle gegen die DemonstrationsteilnehmerInnen, die aus ganz NRW kamen. Nach bisheriger Kenntnis wurden mindestens 25 Menschen angeklagt, darunter zahlreiche Minderjährige. Bislang kam es leider nicht zu einer koordinierten politischen Reaktion der Linken, was der Justiz die Repression erleichterte.
Die bisherigen Ergebnisse sind Verurteilungen zu 120 Tagessätzen für Menschen, denen nichts weiter zur Last gelegt wurde, als sich an der Demonstration beteiligt zu haben. Kein einziger Polizist wurde übrigens nach eigener Aussage der Polizeizeugen bei dem Durchfließen verletzt!
Der unbedingte Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft Wuppertal wird auch an Folgendem deutlich: Verschiedene RichterInnen sprachen Angeklagte frei, weil diesen nicht einmal nachgewiesen werden konnte an der Demonstration teilgenommen zu haben. Absurderweise geht die Staatsanwaltschaft Wuppertal aktuell in Berufung/Revision gegen diese Freisprüche, obgleich sie in einigen Fällen in den Prozessen selber auf Freispruch plädiert hatte. Dies ist nur durch eine starke politische Motivation der Staatsanwaltschaft zu erklären.
Die Verfahren haben bundesweite Bedeutung. Sollte die Staatsanwaltschaft in Wuppertal mit ihrer Repressionswelle durchkommen, sind alle Aktionen des Zivilen Ungehorsams, die das Durchfließen von Polizeiabsperrungen als Element beinhalten, massiv gefährdet.
Gegen die Verurteilungen haben die Betroffenen Berufung eingelegt. Die erste Berufungsverhandlung ist am 18.12. um 11 Uhr vor dem Landgericht Wuppertal.
UnterstützerInnenkreis der Wuppertal114
Achtet auf weitere Ankündigungen – Kommt am 18.12 um 11 Uhr zum
Berufungsprozess vor dem Landgericht Wuppertal – Gemeinsame Anreise aus
Düsseldorf: Düsseldorf Hbf um 9:30 Treffpunkt am Ufa Palast